Finanzierungsmöglichkeiten Praxissemester/Bachelor- Masterarbeit
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet im Rahmen des Erasmus-Programms über das ZIB Med (Zentrum für Internationale Beziehungen der Medizinischen Fakultät) bzw. das Akademische Auslandsamt (PROMOS Stipendien) prinzipiell zwei verschiedene Mobilitätsprogramme an.
- Student Mobility for Studies (SMS)
- Student Mobility for Placement/Traineeship (SMP)
Da das SMS Antragsvorlaufzeiten von bis zu 1,5 Jahren erfordert und an die Partneruniversitäten der Universität zu Köln gebunden ist (z. B. Stichtag 15.02.16 für das Akademische Jahr 2016/2017), kommt für Studierende der Neurowissenschaften vor allem das SMP in Frage.
Notabene: Eine Förderung ist nur für Auslandsaufenthalte im Rahmen von Praktika möglich (Mindestdauer 60 Tage) !
- Beratung durch Frau Dipl.-Reg. Wiss. (LA) Clara Harms / Herrn Philipp Koll / Maximilian Niemczyk (ZIB Med)
- Keine Anmeldefrist
- Vorlage eines Praktikumsvertrages mit der aufnehmenden Institution erforderlich
- Bei Vorlage des Vertrages und ordnungsgemäßer Vorlage der Bewerbungsunterlagen beim ZIB Med werden 80% der Fördersumme ausgezahlt. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 300,- EUR, der genaue Betrag hängt vom Gastland ab
- Die restlichen 20% werden nach Abgabe des Praktikumsberichtes und der Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums ausbezahlt.
Eine allerdings schlechter dotierte Alternative ist die ZIB Med-Förderung (ca. 150,- EUR/Monat). Diese Förderung greift immer dann, wenn kein anderes Stipendium in Frage kommt. Die Förderung kann auch für Aufenthalte im Rahmen des Studiums von nur einem Monat ausgezahlt werden. Nähere Informationen hierzu sind beim ZIB Med zu erfragen (Ansprechpartnerin: Frau Deneva (ZIB Med).
Weitere Informationen zu allen drei Förderungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Abschlussarbeiten (B.Sc. / M.Sc.) können nur im Rahmen des PROMOS Stipendiums (Bewerbung direkt über das International Office Köln) gefördert werden.
Ansprechpartner im International Office: Herr Kirste
Informationen und Fristen: http://international.uni-koeln.de/8973.html
Prinzipiell hat jede/r Studierende Anspruch darauf, bis zu 12 Monate gefördert zu werden. Dies gilt sowohl für das B.Sc - wie auch das M. Sc-Studium und auch eine anschließende PhD Student-Phase. Voraussetzung ist, dass Master bzw. PhD nicht später als ein Jahr nach Abschluss des B.Sc-Studiums bzw. des M.Sc-Studiums erworben werden.
Das SMP-Programm steht auch Masterstudierenden offen.